Ich meine damit infektionstechnisch sind wir wie ein Haushalt. Und da diese Regeln ja dem Infektionsschutz gelten, finde ich es ok so.
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Ergebnis 21 bis 40 von 125
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15.12.2020, 07:03
AW: Fragen zu aktuellen Regelungen
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15.12.2020, 07:35
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15.12.2020, 07:59
AW: Fragen zu aktuellen Regelungen
Wir handhaben das auch so, falls dich das beruhigt
Aber für das Infektionsgeschehen wäre es natürlich besser, wenn man sich überhaupt nicht treffen würde bzw. den Partner halt nur mit Maske und draußen und ohne Körperkontakt sieht. Im ersten Lockdown gab es dann ja auch so Regelungsversuche teilweise.
„Jeder Mensch muss sich verschleißen. Wenn man noch gut ist, wenn man stirbt, ist das Verschwendung. Man muss lebendig zu Asche verbrennen, nicht erst im Tod.“ J. Beuys
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15.12.2020, 08:11
AW: Fragen zu aktuellen Regelungen
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15.12.2020, 10:27
AW: Fragen zu aktuellen Regelungen
Sakamoto: hat eventuell eine exhibitionistische Ader
Oh don't even get me started! I keep watchin' that show and I'm waitin' for the darn dragon to show up and, and kick everyone's butt! But all I get is wiener, wiener, wiener. It's not all gay wiener, but when they DO show a straight guy's wiener, it's all soft and floppy. Even though he just got done humpin' a pretty girl! Why is that? Because a soft wiener isn't threatening, just like a gay wiener.
HEATHCLIIIIIIFFFF~
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15.12.2020, 11:09
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15.12.2020, 11:24
AW: Fragen zu aktuellen Regelungen
„Jeder Mensch muss sich verschleißen. Wenn man noch gut ist, wenn man stirbt, ist das Verschwendung. Man muss lebendig zu Asche verbrennen, nicht erst im Tod.“ J. Beuys
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15.12.2020, 12:55
AW: Fragen zu aktuellen Regelungen
Darf eine Einzelperson einen anderen Haushalt egal welcher Größe besuchen oder gehen nur Haushalte bis 4 Menschen? Ich steig nicht mehr durch. Und mein Mann würde durchaus gern seinen Opa an dessen Geburtstag sehen. Scheißdreck, ey.
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15.12.2020, 13:06
AW: Fragen zu aktuellen Regelungen
Nach meinem Verständnis dürfen in dem besuchten Haushalt nicht mehr als 4 Erwachsene ( = Personen über 14 Jahre) leben. Dann darf die Einzelperson hin, da die Gesamtzahl der Erwachsenen, die aus 2 Haushalten zusammenkommen darf, bei 5 liegt. Kinder unter 14 zählen grundsätzlich nicht mit.
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15.12.2020, 16:34
AW: Fragen zu aktuellen Regelungen
so hab ich das auch verstanden, aber unabhängig voneinander streiten eine kollegin und ein kollege das ab und meinen, dass ich nach 20 uhr in meinem eigenen haus/wohnung sein muss und mich außer an weihnachten nach 20 uhr überhaupt nicht irgendwo anders aufhalten kann....
außer es geht im den lebenspartner.
an silvester werde ich so oder so bei einer freundin über nacht sein, auch noch anderes bundesland dazu (aber nur 5 km entfernt).....
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15.12.2020, 19:14
AW: Fragen zu aktuellen Regelungen
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Geändert von mocking.bird (20.02.2021 um 21:48 Uhr)
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16.12.2020, 07:50
AW: Fragen zu aktuellen Regelungen
Genau.
In der Verordnung stand das schon immer richtig, aber in der Zusammenfassung, die das Land bw publiziert hat, stand (steht?) tatsächlich überall "eigene Wohnung", ich dachte deshalb auch erst, dass es nicht geht. Im VO-Text selbst ist nur noch von "Wohnung" die Rede, also egal welche, man darf dann nur nicht mehr raus, aber nachts gelten prinzipiell dieselben Regeln wie tagsüber.
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06.01.2021, 18:48
AW: Fragen zu aktuellen Regelungen
Mich beschäftigt eine Sache bei den neuen Regelungen
Es gilt ja dann jetzt für Hotspots diese 15km-Radius-Regelung.
Wie ist es, wenn ich angrenzend zu einem Hotspot wohne-in unserem Kreis aber unter 100 Fälle sind und somit diese Regelung nicht gilt - darf ich dann in den Hotspot rein fahren und über 15 km fahren?Shine bright, do right, love on.
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07.01.2021, 10:13
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10.01.2021, 09:12
AW: Fragen zu aktuellen Regelungen
Also werden in NRW jetzt doch nicht die eigenen Kinder mitgezählt?!
Ich (1 Person) darf also mit meinen (zu betreuenden) Kindern die Schwiegereltern besuchen, mein Mann darf aber nicht mit?
(2) Der Mindestabstand darf unterschritten werden
1. zwischen Personen des eigenen Hausstandes,
1a. beim Zusammentreffen von Personen eines Hausstandes mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand, die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann,
2. wenn dies zur Begleitung und Beaufsichtigung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen oder aus betreuungsrelevanten Gründen erforderlich ist sowie zur Wahrnehmung von Umgangsrechten,Manchmal in der Nacht denk ich, ich sollte lieber fliehen vor dir, solang ich es noch kann
Doch rufst du nach mir, bin ich bereit dir blind zu folgen, selbst zur Hölle würd ich fahren mit dir
Manchmal in der Nacht gäb ich mein Leben her, für einen Augenblick, in dem ich ganz dir gehör
Manchmal in der Nacht möcht ich so sein, wie du mich haben willst und wenn ich mich selber zerstör
Ich hör eine Stimme, die mich ruft, ich spür eine Sehnsucht, die mich sucht
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10.01.2021, 09:59
AW: Fragen zu aktuellen Regelungen
Ja, deine zu betreuenden Kinder (wobei das Alter nicht festgelegt ist) darfst du mitnehmen.
Ich frage mich, ob Punkt 2 dann tatsächlich offiziell erlaubt, dass meine Kinder ohne mich zu den Großeltern gehen (zur Kinderbetreuung), denn nach Punkt 1 dürften sie ja eigentlich ohne mich nicht zu zweit dorthin.
Aber in NRW gilt das eh schon wieder nur für den öffentlichen Raum wegen Schutz der eigenen Wohnung und so.
Für private Wohnungen ist es nur eine dringende Empfehlung.
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13.01.2021, 16:42
AW: Fragen zu aktuellen Regelungen
Wie ist das jetzt bei den Kind krank Tagen geregelt?
Aktuell hat doch jeder Elternteil pro Kind 10 Tage.
Bekommt man nun insgesamt egal wie viele Kinder 10 dazu?
Also zwei Kinder 10+10 normale Tage + 10?
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18.01.2021, 16:49
AW: Fragen zu aktuellen Regelungen
In Berlin - ein Haushalt darf eine Person treffen, Kinder nicht ausgenommen, außer von Alleinerziehenden.
Heißt das, ich darf eine Freundin mit deren Kind treffen oder nicht?
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18.01.2021, 16:56
AW: Fragen zu aktuellen Regelungen
Es darf doch ein Haushalt eine Person treffen. Würde also sagen, sie sind ein Haushalt und du eine Person.
gmitsch gmatsch gmotsch
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18.01.2021, 19:42
AW: Fragen zu aktuellen Regelungen
Ja. Du dürftest auch die Freundin mit ihrem Mann und allen 6 Kindern treffen, wenn die alle ein Haushalt sind .