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Thema: Gewissensfragen
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14.11.2021, 13:54Inaktiver User
AW: Gewissensfragen
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14.11.2021, 14:12Inaktiver User
AW: Gewissensfragen
Sehe es wie die anderen, in D wurde die „Versorgerehe“ mit ungleich verteilter Lohn-/Care-Arbeit immer gefördert, dann sollte das auch wenigstens durchgezogen werden.
Aber ich dachte, es gibt gar keinen Unterhalt mehr, wenn die Kinder über drei sind (also für die Kinder natürlich schon)? Oder gilt das nur für „neue“ Ehen?
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14.11.2021, 14:22Inaktiver User
AW: Gewissensfragen
Ich kenne auch Altehen, wo die Kinder jetzt Mitte 30 sind und die Frauen nur kurze Zeit erwerbstätig waren, seit Scheidung komplett vom Unterhalt leben. Ich hab da ehrlich gesagt keine Meinung dazu, allerdings das Gefühl, dass es nicht mehr als zeitgemäß wahrgenommen wird.
Geändert von Inaktiver User (14.11.2021 um 14:35 Uhr)
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14.11.2021, 21:00Inaktiver User
AW: Gewissensfragen
Ist ja jetzt auch nicht so als hätte der Arbeitsmarkt auf jemandem in den Alter gewartet hat, den sie erst mal neu anlernen müssen.
Na gut aber eigentlich finde ich es für mich genauso Mist, dass es für mich als Alleinerziehende schwer ist Karriere zu machen, weil Kind betreuen, Kindkranktage alleine und blablub und der Vater zahlt Unterhalt fürs Kind und zieht seinen Job Vollzeit durch wie immer und wird nicht von der KiTa angerufen, wenn das Kind abgeholt werden muss, weil krank.
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15.11.2021, 10:37Inaktiver User
AW: Gewissensfragen
Das klingt als wüsstest Du selbst nichts genaues und ich finde es mehr als seltsam, dann darüber zu spekulieren und zu urteilen. Was geht Dich das eigentlich an?
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15.11.2021, 10:44
AW: Gewissensfragen
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15.11.2021, 10:56Inaktiver User
AW: Gewissensfragen
Also irgendwie kann das nicht sein oder da fehlen Informationen
Über den nachehelichen Unterhalt wird individuell vor Gericht entschieden und normalerweise wird da nur entschieden, wenn es nötig ist und nicht, einfach so.
Und für noch unwahrscheinlicher halte ich es, wenn er nachweislich weniger verdient als sie und trotzdem an sie Unterhalt zahlen muss.
Gründe für nachehelichen Unterhalt
Ist ein Ehegatte bedürftig, also nicht imstande seinen Lebensunterhalt, bemessen am ehelichen Lebensstandard, eigenständig zu bestreiten, kann ihm unter folgenden Unterhaltstatbeständen Ehegattenunterhalt vom leistungsfähigen Ehepartner zustehen:
Unterhalt zur Kindesbetreuung
Unterhalt wegen Alters
Unterhalt wegen Krankheit und Gebrechen
Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit oder zur Aufstockung
Ausbildungsunterhalt
Billigkeitsunterhalt
Anspruchsbegrenzung in manchen Fällen
Obwohl trotz Bedürftigkeit Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestünde, kann es in einigen Fällen zur Begrenzung oder gänzlichem Herabsetzen des Anspruchs kommen.
Das ist unter anderem dann der Fall, wenn der Ehegattenunterhalt bspw. aufgrund von kurzer Ehedauer (weniger als 3 Jahre), einer neuen verfestigten Partnerschaft oder Straftaten dem Unterhaltspflichtigen gegenüber unbillig wäre.
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15.11.2021, 12:25Inaktiver User
AW: Gewissensfragen
Ja, entweder es fehlen Informationen oder es wurde noch nach altem Recht geschieden.
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15.11.2021, 13:08Inaktiver User
AW: Gewissensfragen
Anitak, ich mag nur hinzugeben, dass man ja auch ohne "Geldgeilheit" und ohne das Geld dringend zu benötigen klagen kann. Ich habe meinen Vater zB. auch wegen Unterhalt verklagt, rückwirkend, um eine ordentliche Summe und nein, das Geld brauchte ich jetzt nicht dringend. Ich konnte es im Studium gut gebrauchen, aber angewiesen war ich darauf nicht und ich habe es auch nicht gemacht, um das dann zu haben, sondern weil ich sein Verhalten einfach scheiße fand und finde. Und den Unterhalt einzufordern, der mir rechtlich zusteht, war der einzige Weg, ihm das klar zu machen. Und das hat für mich getaugt.
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24.11.2021, 17:37
AW: Gewissensfragen
Wie seht ihr das?
Es ist schon länger ein Treffen mit meinen Eltern und meiner Schwester geplant, es ginge auch nur an dem einen Wochenende.
Meine Eltern haben sehr viele Kontakte (zwar zu Geimpften aber trotzdem). Nun habe ich nebenbei mitbekommen dass sie am Samstag auf eine größere Feier gehen wollen (alle geimpft und getestet) und am Sonntag wäre unser Treffen.
Ich bin davon gar nicht begeistert da ich hochschwanger bin(zwar genesen und zweimal geimpft) und jetzt einfach nichts mehr riskieren möchte.
Was denkt ihr, stelle ich mich an?
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24.11.2021, 18:43Inaktiver User
AW: Gewissensfragen
Wenn sie sich am Samstag anstecken, können sie das am Sonntag doch noch gar nicht an euch weitergeben, oder?
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24.11.2021, 19:01
AW: Gewissensfragen
LaNuit, ich bin ja ähnlich weit wie du und treffe seit ca 3 Wochen niemanden mehr in geschlossenen Räumen ohne Maske. Heißt wenn überhaupt draußen Spaziergang bzw. sowas wie Einkaufen mach ich noch.
Also unabhängig von der Situation würde es für mich nicht in Frage kommen.
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24.11.2021, 19:07
AW: Gewissensfragen
Sora, das weiß ich gar nicht
Curiosity, ich eben sonst auch nicht. Sogar mein Mann ist nur noch zum Einkaufen in geschlossenen Räumen unterwegs und sonst im Homeoffice
Meine Mutter ist nur leider oft der Typ mir unterschwellig ein schlechtes Gewissen zu machen
Mich beunruhigt einfach dass sie jetzt schon öfter Kontakt zu Infizierten hatten die geimpft waren
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24.11.2021, 20:26
AW: Gewissensfragen
Mach das, was sich für dich richtig anfühlt. Du brauchst kein schlechtes Gewissen zu haben.
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25.11.2021, 11:44
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25.11.2021, 11:55
AW: Gewissensfragen
Meine Eltern haben die Feier abgesagt, ich bin wirklich froh drum