Hat das jemand von euch gemacht? Durch die Steuererklärung wird das ja dann am Ende wieder ausgeglichen, richtig? Ich fand einen Artikel von Test.de dazu echt informativ, allerdings finde ich es nach wie vor sehr komplex...![]()
+ Antworten
Ergebnis 1 bis 20 von 79
-
16.11.2019, 17:51
Steuerklasse wechseln für mehr Elterngeld
-
16.11.2019, 17:57
AW: Steuerklasse wechseln für mehr Elterngeld
Bzgl steuerlast ist es (abgesehen von irgendwelchen zinses-/anlageeffekten) irrelevant, welche Steuerklassen man wählt, das wird immer alles über die Steuererklärung exakt ausgerechnet und je nachdem muss man steuern nachzahlen oder bekommt zu viel gezahltes Geld raus.
Bzgl Elterngeld ist es schon sinnvoll, wenn der-/diejenige, der/die mehr elternzeit nimmt, in dem Jahr vor mutterschutzbeginn hauptsächlich in Steuerklasse 3 ist (wenn das EK nicht so hoch ist, dass es eh auf den maximalbetrag rausläuft).
-
16.11.2019, 18:01
AW: Steuerklasse wechseln für mehr Elterngeld
Ist das eigentlich immer noch so, jetzt wo das EG aus dem Brutto berechnet wird?
Man soll schweigen oder Dinge sagen, die besser sind als das Schweigen.
-
16.11.2019, 18:33
-
16.11.2019, 18:34
AW: Steuerklasse wechseln für mehr Elterngeld
Wurde das geändert?
-
-
16.11.2019, 18:39
AW: Steuerklasse wechseln für mehr Elterngeld
Ich glaube damit es einheitlicher ist, googeln sagt dass es 2013 geändert wurde. Ich weiß aber nicht ob für das fiktive Netto nicht trotzdem die vorige Steuerklasse entscheidend ist, es wird ja auch anders gerechnet je nachdem wie man krankenversichert ist (man bekommt als freiwillig oder privat versicherter mehr, ich war allerdings vor dem Mutterschutz noch pflichtversichert und habe daher weniger bekommen und musste in Elternzeit dann als frisch freiwillig Versicherte trotzdem meine KK selbst zahlen
).
Man soll schweigen oder Dinge sagen, die besser sind als das Schweigen.
-
16.11.2019, 18:47
- Registriert seit
- 02.02.2013
- Beiträge
- 1.393
AW: Steuerklasse wechseln für mehr Elterngeld
hm, mich hat die Elterngeldstelle 2018 extra auf den Steuerklassenwechsel hingewiesen. Scheint also schon einen Unterschied zu machen
-
16.11.2019, 19:03
AW: Steuerklasse wechseln für mehr Elterngeld
Es wird über das Brutto und der Steuerklasse (und möglicherweise anderen Punkten wie KK) das fiktive Netto berechnet. Das - üüüberraschung - niedriger ist als das reale
-
16.11.2019, 19:45
AW: Steuerklasse wechseln für mehr Elterngeld
Das ist der Artikel: Steuerklasse wechseln - Ein Riesenplus beim Elterngeld - Stiftung Warentest der ist aus 2019. Demnach ist es immer noch so...
-
16.11.2019, 19:46
AW: Steuerklasse wechseln für mehr Elterngeld
Wir haben das beim 2. Kind gemacht und da auch sehr frühzeitig schon gewechselt, also bereits bei Kinderwunsch. Da es am Ende des Jahres eh auf Gleiche rauskommt, war es für uns egal.
Und ja, was Ion schreibt: diese Aussage „wird aus dem brutto berechnet“ klingt immer etwas irreführend, also ja, es wird das brutto genommen + deine Steuerklasse und sonstige Abzüge und davon wird das Elterngeld berechnet. Gut, es ist dann ein evtl etwas abweichendes Netto, aber doch ziemlich genau an dem tatsächlichen dran, also ja, die individuelle Steuerklasse macht einen riesigen Unterschied (bei den meisten jedenfalls).
-
-
16.11.2019, 20:22
- Registriert seit
- 27.04.2005
- Beiträge
- 5.093
AW: Steuerklasse wechseln für mehr Elterngeld
Wir haben das gemacht, ich war mit deutlich weniger Gehalt und nur 60% in Steuerklasse 3, mein Mann mit 100%-Stelle und deutlich besser bezahlt in Steuerasse 5.
Das hat dazu geführt, dass mein Elterngeld fast genauso hoch war wie beim ersten Kind, wo ich Vollzeit in Steuerklasse 4 gearbeitet habe. Es gab dann auch noch eine sehr hohe Steuerrückzahlung. Also wenn man während des Jahres (oder mehrerer Jahre, wenn die Schwangerschaft auf sich warten lässt) auf das Geld verzichten kann und auf die Rückzahlung warten, lohnt sich das schon.
Es ist nur blöd, wenn der Partner, der mit besserem Gehalt in der schlechteren Steuerklasse ist, dann arbeitslos wird oder andere Lohnersatzleistungen beziehen muss, denn diese berechnen sich dann eben auch aus sei seinem niedrigeren Netto.
-
16.11.2019, 21:05
AW: Steuerklasse wechseln für mehr Elterngeld
Was mir auch erst spät aufgefallen ist, dass als Brutto nicht unbedingt das tatsächliche Brutto ist.
Hat man nämlich variable Gehaltsanteile, die nicht monatlich ausgezahlt werden, gelten diese als Sonderzahlung. In der Elterngeld Brochure steht dazu immer nur "zum Beispiel: Urlaubs- und Weihnachtsgeld". Gemeint ist aber auch Gehalt, dass an Leistung/Umsatz gekoppelt ist. Soll ja vorkommen, dass auch Frauen erfolgreich im Vertrieb arbeiten - die können dann gucken wo sie bleiben wenn das Grundgehalt niedrig ist.
-
16.11.2019, 22:45
AW: Steuerklasse wechseln für mehr Elterngeld
Bei mir war es auch deutlich niedriger als mein echtes Netto (und ich habe eigentlich auch 14 Gehälter, fürs Elterngeld halt nur 12). Ohne den Krankenkassenabzug hätte es trotzdem für den Höchstsatz gereicht, aber die wurde mir ja abgezogen und ich musste dann trotzdem jeden Monat vom EG noch 180 Euro an die GVK zahlen
Sorry, es regt mich immer noch total auf
-
17.11.2019, 07:38
AW: Steuerklasse wechseln für mehr Elterngeld
Noch 2 Anmerkungen:
Frühzeitig wechseln! Je nach Konstellation ist es mit positivem Test in der Hand schon zu spät (es gilt das Jahr vor dem Mutterschutz als Betechnungszeitraum, man muss 7 Monate in der günstigeren Steuerklasse sein und kann nur zum Monatsende die Steuerklasse wechseln)
Für Selbstständige (auch Kleingewerbetreibende) gilt das letzte vollständige Kalenderjahr als Bemessungszeitraum.
If Plan A doesn't work the alphabet has 25 more letters.
-
17.11.2019, 08:48
AW: Steuerklasse wechseln für mehr Elterngeld
Und für Beamte glaube ich die 12 Monate vor dem geburtsmonat, weil man im Mutterschutz ja noch normales Gehalt bekommt.
-
17.11.2019, 10:54
-
17.11.2019, 11:02
AW: Steuerklasse wechseln für mehr Elterngeld
6 Wochen Mutterschutz landen dann Anfang Juni, d.h. dann zählen die 12 Monate rückwärts ab Mai 2020 - 5 Monate 2020 + Dezember 2019 = 6 Monate. Würde ein Wechsel jetzt noch für November gelten? Das weiß ich grad nicht... und was passiert, wenn man 6 Monate in IV und 6 in III war?
-
17.11.2019, 12:34
AW: Steuerklasse wechseln für mehr Elterngeld
Hm, ich finde das total verwirrend. Im Artikel steht:
„Erwartet eine Schwangere für den 20. Dezember 2018 ihr Baby, beginnt ihr sechs*wöchiger Mutter*schutz am 9. November 2018. Spätestens ab Mai 2018 muss sie in der Steuerklasse 3 sein, um beim Eltern*geld von dieser Steuerklasse profitieren zu können. Da ein Antrag auf einen Steuerklassen*wechsel immer erst im darauf*folgenden Monat wirkt, muss die Frau den Wechsel beim Finanz*amt schon im April stellen, damit die Eltern*geld*stelle ihn noch berück*sichtigt“
Wenn ich das übertrage, wäre es bei ET 15.7., Mutterschutz ab 1.6. doch okay, wenn der Wechsel ab Dezember gilt, oder? Das müssten wir dann diesen Monat machen. Oder hab ich einen Denkfehler?
-
17.11.2019, 12:45
AW: Steuerklasse wechseln für mehr Elterngeld
Hier sind ab S. 51 Beispiele aufgeführt, ich kann gerade noch nicht klar denken, finde aber, diese Broschüre sehr gut und informativ, bin jedes Mal aufs Neue erstaunt
https://www.bmfsfj.de/blob/93614/ae8...nzeit-data.pdf
-
17.11.2019, 12:49
AW: Steuerklasse wechseln für mehr Elterngeld
Und noch aus dem selben Artikel wie oben zitiert
‚ Zwar war die Schwangere in den ersten sechs Monaten ihres Bemessungs*zeitraums in Steuerklasse 5. Sechs Monate in Steuerklasse 5 stehen also sechs Monate in Steuerklasse 3 gegen*über. Fürs Eltern*geld maßgeblich ist in einem solchen Fall des „Gleich*stands“ aber die aktuelle Steuerklasse, im Beispiel 1 also Steuerklasse 3. Steuerklasse 5 wäre nur dann maßgeblich, wenn diese Steuerklasse im Bemessungs*zeitraum der Schwangeren „über*wiegte“, also auf mindestens sieben Monats*lohn*zetteln gestanden hätte.‘