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14.09.2021, 16:28Inaktiver User
Kennt sich jemand mit Erbrecht und Steuerschulden (der Verstorbenen) aus?
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15.09.2021, 09:24Inaktiver User
AW: Kennt sich jemand mit Erbrecht und Steuerschulden (der Verstorbenen) aus?
Ausgangssituation:
Alleinstehender Elternteil, in Rente, Krebs im Endstadium. 2 Kinder, Kind 1 ist arbeits- und mittellos, Kind 2 hat Erspartes. Steuernachforderung im 5-stelligen Bereich, weit mehr als der Elternteil auf dem Konto hat. Antrag auf Stundung abgelehnt, Finanzamt sagt man solle eben einen Kredit aufnehmen. Es stehen auch noch ein paar andere offene Forderungen aus.
Soweit ich weiß erben die Kinder die Schulden nach dem Tod, es sei denn man lehnt die Erbschaft ab.
Elternteil hat weder Erspartes noch wertvolles, aber es geht natürlich auch um sentimentale Dinge wie niedrig-wertvoller Schmuck der noch von der Oma ist und halt auch einfach "Kram" den man vielleicht gern behalten will, als Andenken.
Kennt sich jemand hier aus? Wird Kind 2 automatisch zur Kasse gebeten weil Kind 1 nix hat? Muss Kind 2 die ganze Last dann tragen?
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15.09.2021, 09:48
AW: Kennt sich jemand mit Erbrecht und Steuerschulden (der Verstorbenen) aus?
Wenn Kind 2 das Erbe antritt, muss es auch die Schulden übernehmen. Also Erbe ausschlagen, da gibt es aber Fristen (6 Wochen?). Allerdings weiß ich nicht, was passiert, wenn alle Erben das Erbe ausschlagen? Verpuffen die Schulden dann? Keine Ahnung.
Was emotionalen Wert hat, könnte doch vorher von dem Elternteil noch an die Kinder verschenkt werden?
Gibt es Besitz (Grundstück/Haus?), aus dessen Verkauf später die Schulden bezahlt werden könnten?
Gibt es ein Testament? Ich glaube, das ist auch wichtig, um Schulden auszuschlagen (oder auch nicht, weil gesetzliche Erbfolge?). Aber vielleicht kennt sich hier noch jemand richtig gut aus.
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15.09.2021, 10:25Inaktiver User
AW: Kennt sich jemand mit Erbrecht und Steuerschulden (der Verstorbenen) aus?
Erbe ausschlagen geht auf jeden Fall, persönliche Gegenstände können doch auch vor dem Tod oder kurz nach dem Tod aus der Wohnung geholt werden, bevor es überhaupt um die Erbschaftsangelegenheiten geht. Ich weiß nicht genau, was passiert, wenn kein Erbe gefunden wird, der das Erbe nicht ausschlägt, ich nehme an, die Schulden werden dann nicht bezahlt.
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15.09.2021, 11:18
AW: Kennt sich jemand mit Erbrecht und Steuerschulden (der Verstorbenen) aus?
Mein Mann und seine Geschwister haben innerhalb der 6 Wochen Frist das Erbe ausgeschlagen. Es ist, inkl. Schulden, verpufft. Materielles Schmuck etc. wurde uns vorab geschenkt.
wichtig war, dass unsere gemeinsamen Kinder das Erbe auch ausschlagen, da es sonst noch eine Generation weiter ginge.
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15.09.2021, 13:43Inaktiver User
AW: Kennt sich jemand mit Erbrecht und Steuerschulden (der Verstorbenen) aus?
Danke schonmal. es gibt keine weitere Erbfolge, d.h. keine der Geschwister hat Kinder und der Elternteil hat auch keine Geschwister.
Grundeigentum etc gibt es auch nicht, es gibt halt Möbel, Klamotten, Einrichtung und so Kram. Etwas Schmuck auch, bis auf einen Ring nix wertvolles soweit ich weiß (der ca 1000 Euro wert). Wie würde das Gericht überhaupt feststellen ob/dass es diese Gegenstände überhaupt gab und im Falle einer Schenkung vor dem Tod dann einfordern?
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15.09.2021, 14:45Inaktiver User
AW: Kennt sich jemand mit Erbrecht und Steuerschulden (der Verstorbenen) aus?
Das kann eigentlich nur dann festgestellt werden, wenn doch durch das ausschlagen irgendwo Erben ausgegraben werden, die davon wissen. Also sehr unwahrscheinlich, würde ich sagen und würde das auch vorher verschenken. Wenn es sowas gibt, dass man Schenkungen rückwirkend beanstanden kann, müsstenach meiner rudimentären Kenntnis im Zivilrecht der ggf klagenden Erbe dann beweisen, dass es aus dem Erbe heraus geschenkt werden sollte. Und das kann man doch nicht.
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15.09.2021, 14:51Inaktiver User
AW: Kennt sich jemand mit Erbrecht und Steuerschulden (der Verstorbenen) aus?
ah, achso. Ich kenne mich leider echt null mit sowas aus, und es kotzt mich natürlich auch an dass ich mich mit sowas befassen muss, als wäre es nicht alles schon furchtbar genug.
scheint mir auch kaum den Aufwand wert dass das der Staat machen wollen würde...
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15.09.2021, 15:10Inaktiver User
AW: Kennt sich jemand mit Erbrecht und Steuerschulden (der Verstorbenen) aus?
ja naja ich weiß ja auch nicht was sonst für Kosten anfallen wenn jemand stirbt. Bestimmt mehr als man denkt.
was passiert in so einem Fall mit dem Geld was der/die Verstorbene auf dem Konto hat? Das wird wahrscheinlich einbehalten nehm ich an.
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15.09.2021, 16:55
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15.09.2021, 17:23Inaktiver User
AW: Kennt sich jemand mit Erbrecht und Steuerschulden (der Verstorbenen) aus?
Sehe ich an sich auch so, Efeu, aber ich hatte es so verstanden, dass es zB ums Beerdigung bezahlen geht. Oder?
Das könnte ich verstehen.
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15.09.2021, 17:24Inaktiver User
AW: Kennt sich jemand mit Erbrecht und Steuerschulden (der Verstorbenen) aus?
Ja...weiß nicht ob man da evtl. vorher schon was anzahlen kann oder so?
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15.09.2021, 17:29
AW: Kennt sich jemand mit Erbrecht und Steuerschulden (der Verstorbenen) aus?
Kann man. Bestattungsunternehmen können Treuhandkonten einrichten mit einer Summe, die vorher für die Beerdigung abgesprochen ist. Also man muss dann schon Sarg, Blumen, Grabsteine etc aussuchen, damit die einen Preis machen können und dann liegt das auf dem Konto und wenn ich das richtig verstanden hab, darf da keiner ran, auch der Staat nicht.
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16.09.2021, 05:25
AW: Kennt sich jemand mit Erbrecht und Steuerschulden (der Verstorbenen) aus?
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16.09.2021, 10:52Inaktiver User
AW: Kennt sich jemand mit Erbrecht und Steuerschulden (der Verstorbenen) aus?
ja genau. es geht mir eher um Kosten die so anfallen um das ganze, äh, abzuwickeln. Nicht darum dass ich die paar Tausend Kröten keinesfalls dem Finanzamt geben will um diese Steuernachforderung teilweise zu bezahlen.
Da mein Bruder ja arbeitslos ist werden nämlich sämtliche Kosten an mir hängen bleiben. Ich hab auch keine Lust auf Streitereien um Geld.
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17.09.2021, 07:32Inaktiver User
AW: Kennt sich jemand mit Erbrecht und Steuerschulden (der Verstorbenen) aus?
Man gibt wertvolle Gegenstände selbstständig an. Da gibt es so Formulare für. Aber ganz ehrlich: nach einem Ring mit dem Wert von 1000€ kräht wirklich kein Hahn. Wenn du möchtest, kannst du mir ein Foto von dem Ring schicken und ich schätze das auch nochmal ein – oftmals verschätzen sich die Leute da ein bisschen und der Schmuck ist weniger wert, als gedacht.
Ich kenne Leute, die haben in diesen Formularen alles ganz akkurat aufgelistet und nur gekotzt, weil das so ein Stress ist. Und andere haben nur die größten Sachen aufgelistet und das hat dann auch gereicht. Ich will jetzt sicher nicht zum Steuerbetrug aufrufen, aber wenn es um so geringe Summen geht... (Ich hab zB. auch mal eine Wohnung aufgelöst, da hatte der Nachlassverwalter die wenigen Schmuckteile gar nicht mitgenommen, um sie zu "verwerten". Das waren an Wert vielleicht so 300€.)
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17.09.2021, 09:20Inaktiver User
AW: Kennt sich jemand mit Erbrecht und Steuerschulden (der Verstorbenen) aus?
Das ist halt so n Weissgoldring mit nem kleinen Brillianten drin, ich weiß auch nicht. Sie meinte sie hat damals über 1000 dafür gezahlt aber ich weiß nicht mal mehr ob sie sagte DM oder Euro. Ansonsten gibt's noch 3 Perlenketten von der Oma. Der Rest ist Modeschmuck und Tand.
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17.09.2021, 09:21Inaktiver User
AW: Kennt sich jemand mit Erbrecht und Steuerschulden (der Verstorbenen) aus?
blöde Frage: gibt es immer einen Nachlassverwalter? Wie läuft sowas denn.
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17.09.2021, 12:22Inaktiver User
AW: Kennt sich jemand mit Erbrecht und Steuerschulden (der Verstorbenen) aus?
Also wenn du willst, kannst du mir gerne ein-zwei Fotos schicken und den einmal auf die Waage legen und dann kann ich dir sagen, wie viel das ungefähr wert ist. Der Einkaufspreis entspricht, egal ob der Ring vorgestern gekauft wurde oder vor 30 Jahren, nicht dem Verkehrswert des Ringes (also das, was Grundlage für eine Besteuerung etc. wäre).
Perlenketten sind i.d.R. nichts wert (pro Kette, je nach Zustand, um die 30€ – manchmal sind die Schließen Edelmetall und auch ein paar Euros wert. Und wenn man von Akoyaperlen o.ä. redet, dann ist das was ganz anderes, aber das wäre doch sehr ungewöhnlich)
Ein Nachlassverwalter wird eingesetzt, wenn das Erbe abgelehnt wird zB. – der kommuniziert dann mit den Gläubigern und regelt das Rechtliche. Wenn es auf den ersten Blick keine Erben gibt, wird er auch eingesetzt zB., um dann mögliche Erben rauszufinden.
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17.09.2021, 15:31
AW: Kennt sich jemand mit Erbrecht und Steuerschulden (der Verstorbenen) aus?